Die Glühbirne hat ausgedient
130 Jahre ist es her, dass Thomas Edison sein Patent für die sogenannte Fadenglühlampe anmeldete, die in Deutschland traditionell Licht in den Haushalten spendete. Doch nun ist Schluss, denn zum 01. September verbannt die EU endgültig die liebevoll „Glühbirnen“ genannten Leuchtelemente aus den Wohnungen der Europäer. Es gilt dann ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für alle konventionellen Glühlampen mit einer Leistung von mehr als zehn Watt. Fortan dürfen nur noch Energiesparlampen vertrieben werden.
Begründet wird das Verbot mit dem geringen Wirkungsgrad der Glühlampe. Herkömmliche Glühbirnen sind Stromfresser, die nur circa 5 Prozent der zugeführten Energie in Licht umwandeln. Der Rest wird als Wärme abgegeben. Dem entgegen können Energiesparlampen immerhin 25 Prozent der zugeführten Energie für die Lichterzeugung nutzen. Nach Berechnungen von „Stiftung Warentest“ spart eine dreiköpfige Familie bis zu 150 Euro Stromkosten im Jahr, wenn sie im Haushalt Energiesparlampen statt konventioneller Fadenglühlampen benutzt. Wer noch in Besitz von Glühbirnen ist, kann diese aber dennoch weiterhin verwenden. Auch der Verkauf von Lagerbeständen ist weiterhin gestattet.
Kritiker der neuen Regelungen bemängeln jedoch, dass Energiesparlampen giftiges Quecksilber und Blei enthalten, wenn auch nur in sehr geringen Mengen. Geht eine solche Lampe zu Bruch, sollte deshalb der Raum gut belüftet werden, während man die Scherben entsorgt. Auch dürfen Energiesparlampen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden, sondern gehören auf den Sondermüll.